Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft
Als Anlagen gelten
- Lageranlagen (etwa Tanklager, Fass- und Gebindelager, Heizölbehälter)
- Abfüllanlagen (beispielsweise Tankzugentladestation, Flächen zur Absaugung von Behältern, Anlagen zur Befüllung von Gebinden)
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (beispielsweise Rührer, Mischer, Reaktionsbehälter, Hydraulikaggregate)
- Rohrleitungen innerhalb eines Werksgeländes
- Umschlaganlagen.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
---|
Herr Keilbach Sachbearbeiter | 09371 501-291 | 09371 501-79290 | |
Herr Kugler Sachbearbeiter | 09371 501-288 | 09371 501-79286 | |
Frau Seyfried Sachbearbeiterin | 09371 501-287 | 09371 501-79286 | |
Herr Winkel Sachbearbeiter | 09371 501-290 | 09371 501-79290 | |
Weitere Informationen:
Die Sicherheit der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen soll durch ein vierstufiges Sicherheitskonzept gewährleistet werden, das im Einzelnen folgende Punkte umfasst:
- Allgemeine Sicherheit (primäre Sicherheit)
Eignung, Zuverlässigkeit aller Anlagenteile gegenüber allen Belastungen und Einwirkungen
- Mehrfachsicherheit (sekundäre Sicherheit)
redundante technische Schutzvorkehrungen
- Eigen- und Fremdüberwachung (tertiäre Sicherheit)
- Reparative Maßnahmen (quartäre Sicherheit)
Möglichkeiten und Erfolgsaussichten bei Schadensfällen
Informationen des BayernPortals: